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   BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R   

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BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R (https://dejure.org/2002,2411)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R (https://dejure.org/2002,2411)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R (https://dejure.org/2002,2411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Bewilligung - Pflegegeld - Erhebliche Pflegebedürftigkeit - Pflegestufe 1 - Gesetzliche Pflegeversicherung - Familiäres Mittelmeerfieber - Grundpflegebedarf - Medizinischer Dienst - Überprüfungsverfahren - Behindertengerechte Wohnung - Wesentliche ...

  • Judicialis

    SGB X § 43 Abs 3; ; SGB X § 45 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Umdeutung eines Aufhebungsbescheids und für die Ermessensreduzierung auf Null

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24; BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).

    Denn für das Vorliegen von Vertrauen spricht eine Vermutung (BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BVerwGE 83, 195, 198).

    Die Frage, ob das Ermessen zu Lasten des Betroffenen auch dann auf Null reduziert sein kann, wenn alle für eine Ermessensausübung in Betracht kommenden Umstände bereits bei der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X berücksichtigt worden sind und dort zur Verneinung des Vertrauensschutzes geführt haben, sodass für die Ermessensausübung keine eigenständigen (neuen) Gesichtspunkte übrig bleiben (so der 9. Senat zuletzt in dem Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Beklagte bei ihrer auf § 48 SGB X gestützten Aufhebungsentscheidung keine Interessenabwägung iS des § 45 Abs. 2 SGB X vorgenommen hat, es also offen ist, welche tatsächlichen Umstände hier in die Interessenabwägung einfließen würden, wie die Abwägung ausgehen würde und ob für eine Ermessensausübung noch weitere Gesichtspunkte übrig bleiben würden.

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24; BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).

    Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müssten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Vor allem bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Sinne betrügerischen Verhaltens kann eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen werden (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; von Wulffen/Wiesner aaO mwN).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24; BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24; BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Dies ist in aller Regel nicht der Fall (BSGE 55, 250, 254 = SozR 1300 § 50 Nr. 3; BSGE 60, 239, 240 = SozR 1300 § 45 Nr. 26; BSGE 64, 36, 38 = SozR 1300 § 41 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 10 und § 50 Nr. 13).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Die Aufhebungsentscheidung kann aber auch nicht auf die Regelung des § 45 SGB X gestützt werden, obwohl eine Änderung oder Ergänzung der rechtlichen Begründung eines Verwaltungsakts grundsätzlich zulässig ist und auch durch das Gericht ersetzt werden kann (vgl BSGE 85, 83, 85 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1; BVerwGE 80, 96 f).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    b) Da der angefochtene Bescheid, auch in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, von einer gebundenen Entscheidung (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X) ausgeht, die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nach § 45 Abs. 1 SGB X aber grundsätzlich die Ausübung von Ermessen durch die Verwaltung vorsieht ("darf"), kommt zur Wahrung der hier einschlägigen zweijährigen Rücknahmefrist des § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB X, die durch einen neuen Rücknahmebescheid nicht mehr eingehalten werden könnte, nur die Umdeutung des Aufhebungsbescheides nach § 43 SGB X bzw, weil der Verfügungssatz derselbe bleibt, ein Nachschieben von Gründen (zur Abgrenzung vgl BSGE 87, 8, 11 f = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9) in Betracht.
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Sie setzt voraus, dass es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige - den Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuließen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 34; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 und 10; von Wulffen/Wiesner aaO § 45 RdNr 5).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 1 WB 166.84

    Aufhebung des Gewährungsbescheids bei fehlerhafter Gewährung von Heimaturlaub

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
    Denn für das Vorliegen von Vertrauen spricht eine Vermutung (BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; BVerwGE 83, 195, 198).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines

  • BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R

    Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung -

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R

    Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

  • BSG, 03.10.1957 - 5 RKn 28/56
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Eine solche Änderung des "Wesens" eines Verwaltungsakts ist in Anlehnung an den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff zu bestimmen (vgl dahingehend BSG Urteile vom 21.4.1959 - 6 RKa 20/57 - BSGE 9, 277, 280 und vom 25.6.2015 - B 14 AS 30/14 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 3 RdNr 23; s auch Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl 2015, § 113 RdNr 69) und demzufolge anzunehmen, wenn die Regelung auf einen anderen Lebenssachverhalt gestützt wird (BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9) oder die Angabe der Rechtsgrundlage zum Tenor (Verfügungssatz) des Bescheids gehört und deshalb die Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts einen Eingriff in den Tenor erfordert (Senatsurteil vom 26.9.1974 - 5 RJ 140/72 - BSGE 38, 157 f = SozR 2200 § 1631 Nr. 1; BSG Urteile vom 22.9.1981 - 1 RA 109/76 - SozR 1500 § 77 Nr. 56 und vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BVerwG Urteil vom 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96, 97; Krause in ders/vonMutius/ Schnapp/Siewert, 1991, GK-SGB X 1, § 43 RdNr 11) , also Lebenssachverhalt und/oder Verfügungssatz nicht dieselben bleiben (BSG Urteil vom 11.4.2002 - B 3 P 8/01 R - Juris RdNr 25) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13

    Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente -

    Die Ermessensreduzierung auf Null stellt einen seltenen Ausnahmefall dar (BSG, Urteil 11.04.2002, B 3 P 8/01 R m.w.N., in juris, auch zum Nachfolgenden).

    Damit erreicht das von der Beklagten angenommene Fehlverhalten der Klägerin auch nicht annähernd die Qualität, die vom BSG für eine Ermessensreduzierung auf Null bejaht wird, nämlich betrügerisches Verhalten (s. BSG, Urteil vom 11.04.2002, a.a.O.).

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    § 45 SGB X sperrt die Aufhebung nach § 48 SGB X wegen einer nachträglichen Änderung in jenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, auf denen die (ursprüngliche) Rechtswidrigkeit nicht beruht, nicht (BSG Urteil vom 11.4.2002 - B 3 P 8/01 R - USK 2002-59, juris RdNr 18; ausführlich Padé in juris-PK § 45 SGB X RdNr 56 ff, 1. Aufl 2013; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47, S 105) .
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